Mindestlohn 14,60 Euro ab 2027: Was Arbeitgeber jetzt kalkulieren müssen
Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro, die Minijob-Grenze auf 633 Euro. Was das für Personalkosten, Stundenvolumen und Aufzeichnungspflichten bedeutet.
Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Es ist die zweite Stufe der Anhebung, die die Mindestlohnkommission im Juni 2025 beschlossen hat. Weil die Minijob-Grenze seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie automatisch mit, von 603 auf 633 Euro im Monat. Das mögliche Stundenvolumen im Minijob bleibt dabei nahezu unverändert bei rund 43 Stunden, die Personalkosten steigen trotzdem. Wer im Herbst die Budgets für 2027 baut, sollte beide Zahlen kennen, und dazu eine Pflicht, die bei Minijobs regelmäßig übersehen wird: die tägliche Aufzeichnung der Arbeitszeit nach § 17 MiLoG.
Mindestlohn 2027: Das Wichtigste in Kürze
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde
- 2026 liegt er bei 13,90 Euro, die Anhebung erfolgt damit in zwei Stufen aus einem Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2025
- Die Minijob-Grenze ist dynamisch gekoppelt und steigt von 603 auf 633 Euro monatlich
- Die Formel dahinter: Mindestlohn mal 130 geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro
- Das mögliche Stundenvolumen im Minijob bleibt bei rund 43,3 Stunden im Monat, also etwa zehn Wochenstunden
- Die Jahresgrenze für Minijobs steigt von 7.236 auf 7.596 Euro
- Branchenmindestlöhne und Tarifverträge können höher liegen und gehen dem gesetzlichen Mindestlohn vor
- Bei Minijobs sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach § 17 MiLoG aufzuzeichnen, spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung
- Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können nach § 21 MiLoG mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden
Die Zahlen im Überblick
Kennzahl | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
Mindestlohn je Stunde | 13,90 Euro | 14,60 Euro |
Minijob-Grenze im Monat | 603 Euro | 633 Euro |
Minijob-Grenze im Jahr | 7.236 Euro | 7.596 Euro |
Stundenvolumen im Minijob | rund 43,4 Stunden | rund 43,4 Stunden |
Die letzte Zeile überrascht viele. Der Grund liegt in der Kopplung: Die Minijob-Grenze wird aus dem Mindestlohn berechnet, nicht umgekehrt. Der Gesetzgeber wollte damit sicherstellen, dass eine Beschäftigung von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn immer im Minijob-Rahmen bleibt.
Die Formel lautet: Mindestlohn mal 130 geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Für 2027 ergibt das 14,60 mal 130 geteilt durch drei, also 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro. Die Zahl 130 durch drei entspricht 43,33 Monatsstunden, das sind zehn Wochenstunden im Monatsdurchschnitt.
Was die Erhöhung kostet
Rechnen Sie nicht mit der Differenz von 70 Cent, sondern mit dem Jahresvolumen. Bei einer Vollzeitkraft mit 40 Wochenstunden sind das rund 2.086 Stunden im Jahr abzüglich Urlaub und Feiertage, in der Praxis meist etwa 1.750 bis 1.800 bezahlte Arbeitsstunden.
Ein Beispiel: Zehn Beschäftigte auf Mindestlohnniveau in Vollzeit bedeuten bei 70 Cent Erhöhung und 1.800 Stunden rund 12.600 Euro zusätzliche Bruttolohnkosten im Jahr, vor Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung. Mit Arbeitgeberanteilen liegt der tatsächliche Mehraufwand rund ein Fünftel höher.
Bei Minijobs sieht es anders aus. Wer die Grenze ausschöpft, zahlt künftig 633 statt 603 Euro monatlich, also 360 Euro mehr im Jahr je Minijob. Die geleistete Stundenzahl bleibt gleich.
Bei Minijobs kommt 2027 ein zweiter Kostentreiber hinzu, der nichts mit dem Mindestlohn zu tun hat: Die Pauschsteuer soll nach dem Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026 von 2 auf 5 Prozent steigen. Details im Ratgeber zu den Minijob-Abgaben.
Nicht vergessen: Der Mindestlohn wirkt auch nach oben. Wo Beschäftigte bisher knapp über dem Mindestlohn lagen, entsteht Druck auf das Lohngefüge, weil sonst der Abstand zwischen angelernten und erfahrenen Kräften verschwindet.
Minijob 2027: Wie viele Stunden sind möglich?
Die Rechnung ist einfach, die Fallstricke liegen woanders.
Bei genau 14,60 Euro Stundenlohn sind 633 geteilt durch 14,60 gleich 43,35 Stunden im Monat. Aufgerundet gerechnet wären das 43 volle Stunden, um sicher unter der Grenze zu bleiben.
Was ein solcher Minijob den Arbeitgeber insgesamt kostet, steht im Ratgeber zu den Minijob-Abgaben. Wichtig: Liegt der vereinbarte Stundenlohn höher als der Mindestlohn, sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend. Bei 18 Euro Stundenlohn sind nur noch 35 Stunden im Monat möglich, bei 20 Euro noch 31,65 Stunden. Die Minijob-Grenze ist eine Verdienstgrenze, keine Stundengrenze.
Was gilt bei schwankenden Monaten?
Maßgeblich ist die Jahresbetrachtung. Reißt der Verdienst die Grenze dauerhaft, beginnt der Übergangsbereich. Für 2027 beträgt die Jahresgrenze 7.596 Euro. Ein Monat mit 700 Euro ist unschädlich, wenn andere Monate entsprechend darunter liegen.
Zusätzlich gibt es die Regelung zum gelegentlichen unvorhersehbaren Überschreiten. Sie erlaubt es, die Grenze in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres zu überschreiten, jeweils bis maximal zum Doppelten der Monatsgrenze. Unvorhersehbar meint dabei etwa das Einspringen für eine erkrankte Kollegin, nicht das planbare Weihnachtsgeschäft.
Die Aufzeichnungspflicht, die bei Minijobs oft fehlt
Hier liegt das größere Risiko als bei der Lohnhöhe selbst, weil es leicht zu prüfen und schwer zu heilen ist.
§ 17 MiLoG verpflichtet Arbeitgeber, bei geringfügig Beschäftigten Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung muss spätestens sieben Tage nach dem Tag der Arbeitsleistung vorliegen und zwei Jahre aufbewahrt werden. Ausgenommen sind Minijobs in Privathaushalten.
Dieselbe Pflicht trifft alle Betriebe in den Wirtschaftsbereichen des § 2a SchwarzArbG, unter anderem das Baugewerbe, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, die Speditions- und Logistikbranche, das Schaustellergewerbe, die Fleischwirtschaft, das Gebäudereinigungsgewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft.
Die Grundlagen des Mindestlohnrechts fasst der Ratgeber zum Mindestlohngesetz zusammen. Die Kontrolle liegt bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Geprüft wird nicht nur, ob der Mindestlohn gezahlt wurde, sondern auch, ob die Aufzeichnungen vorliegen. Nach § 21 MiLoG sind für Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht Geldbußen bis zu 30.000 Euro möglich, für das Nichtzahlen des Mindestlohns bis zu 500.000 Euro.
Der häufigste Fehler in der Praxis: Es wird nur die Summe der Monatsstunden festgehalten, weil daraus die Lohnabrechnung entsteht. Das genügt nicht. Verlangt sind Beginn, Ende und Dauer je Arbeitstag. Der zweithäufigste Fehler: Die Zettel werden am Monatsende gesammelt ausgefüllt. Auch das genügt nicht, denn die Sieben-Tage-Frist ist eine Frist je Arbeitstag. Wie die Erfassung praktisch aussieht, zeigt der Ratgeber zur Zeiterfassung im Minijob.
Was Arbeitgeber bis Jahresende erledigen sollten
- Prüfen Sie, welche Arbeitsverträge einen festen Stundenlohn unter 14,60 Euro ausweisen, und passen Sie sie zum 1. Januar 2027 an
- Prüfen Sie bei Minijobs, ob die vereinbarte Monatsstundenzahl mit dem neuen Stundenlohn noch unter 633 Euro bleibt
- Passen Sie Arbeitsverträge mit fester Monatsvergütung an, wenn die Stundenzahl gleich bleiben soll
- Prüfen Sie, ob für Ihre Branche ein höherer Branchenmindestlohn gilt, dieser geht vor, besonders relevant in Gastronomie, Einzelhandel und Gebäudereinigung
- Stellen Sie sicher, dass für alle Minijobs und alle Beschäftigten in den Branchen des § 2a SchwarzArbG Beginn, Ende und Dauer täglich erfasst werden
- Kalkulieren Sie den Abstand zu den Lohngruppen oberhalb des Mindestlohns neu
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?
14,60 Euro brutto je Zeitstunde ab dem 1. Januar 2027. 2026 sind es 13,90 Euro.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
633 Euro im Monat, im Jahr 7.596 Euro. Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2027 arbeiten?
Bei genau 14,60 Euro Stundenlohn rund 43,3 Stunden im Monat. Bei einem höheren Stundenlohn entsprechend weniger, denn maßgeblich ist der Verdienst, nicht die Stundenzahl.
Darf die Minijob-Grenze überschritten werden?
Ja, in bis zu zwei Kalendermonaten im Zeitjahr bei unvorhersehbarem Überschreiten, jeweils bis maximal zum Doppelten der Monatsgrenze. Planbare Mehrarbeit fällt nicht darunter.
Wer hat den Mindestlohn 2027 festgelegt?
Die Mindestlohnkommission, ein unabhängiges Gremium aus Vorsitz, je drei Mitgliedern von Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft. Sie beschloss im Juni 2025 die zweistufige Anhebung auf 13,90 und 14,60 Euro.
Muss ich bei Minijobs die Arbeitszeit aufzeichnen?
Ja. § 17 MiLoG verlangt Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung, aufzubewahren für zwei Jahre. Ausgenommen sind nur Minijobs in Privathaushalten.
Reicht es, die Monatsstunden festzuhalten?
Nein. Die Summe genügt der Aufzeichnungspflicht nicht. Verlangt sind Beginn, Ende und Dauer für jeden einzelnen Arbeitstag.
Was kostet ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht?
Nach § 21 MiLoG bis zu 30.000 Euro. Wird der Mindestlohn nicht gezahlt, sind bis zu 500.000 Euro möglich.
Gilt der Mindestlohn auch für Auszubildende?
Nein, für Auszubildende gilt die Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz, nicht der gesetzliche Mindestlohn.
Was ist mit Praktikanten?
Das hängt von der Art des Praktikums ab. Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums sowie Orientierungspraktika bis zu drei Monaten sind vom Mindestlohn ausgenommen, freiwillige längere Praktika nicht.