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Mindestlohngesetz: Was Arbeitgeber wissen müssen

Geltungsbereich, Dokumentationspflichten und Bußgelder: Alles zum MiLoG und wie digitale Zeiterfassung bei der Einhaltung hilft.

Von Giuliano Schindler15. Januar 20242 Min. Lesezeit

Das Mindestlohngesetz betrifft weit mehr Unternehmen als viele denken. Hier erfahren Sie, welche Pflichten für Arbeitgeber gelten, und warum eine digitale Zeiterfassung dabei hilft.

Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) trat Anfang 2015 in Kraft. Viele Arbeitgeber unterschätzen dessen Relevanz, da sie annehmen, sie zahlten ohnehin über dem Mindestlohn.

Das Gesetz erfasst jedoch alle Formen von Arbeitsverhältnissen: befristete wie unbefristete, ebenso wie Teilzeitbeschäftigte und Vollzeitbeschäftigte.

Darüber hinaus sind folgende Beschäftigungsformen betroffen:

  • Geringfügige Beschäftigung (Minijobs)
  • Kurzfristige Arbeitsaufträge
  • Saisonarbeit
  • Unabhängig von Steuerstatus, Rentner- oder Studentenstatus

Kontrollmechanismen und Überwachung

Mit dem Mindestlohngesetz wurde auch eine umfangreiche Auftragshaftung eingeführt. Das bedeutet: Unternehmen haften nicht nur für die eigene Einhaltung des Mindestlohns, sondern auch für ihre Subunternehmer.

Die Kontrolle obliegt dem Zoll, der bei Verstößen empfindliche Bußgelder verhängen kann. Umso wichtiger ist es, die Arbeitszeiten lückenlos zu dokumentieren.

Dokumentationspflichten

Arbeitgeber müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit dokumentieren und für zwei Jahre nachweisen. Diese Pflicht gilt für alle Beschäftigten bis zu einem monatlichen Einkommen von 2.958 Euro.

Wichtig für Arbeitgeber: Die Dokumentationspflicht besteht unabhängig von der Betriebsgröße. Auch kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern müssen die Arbeitszeiten vollständig erfassen und archivieren.

Digitale Zeiterfassung als Lösung

Die Anforderungen des Mindestlohngesetzes lassen sich mit einer digitalen Zeiterfassungslösung einfach und rechtssicher umsetzen. Stampfactory erfasst automatisch Beginn, Ende und Dauer jeder Arbeitszeit: manipulationssicher und DSGVO-konform.

Mit unseren RFID/NFC-Terminals oder der mobilen App haben Ihre Mitarbeiter jederzeit die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu dokumentieren, ob im Betrieb, im Homeoffice oder unterwegs.

Häufige Fragen

Für wen gilt das Mindestlohngesetz?

Das Mindestlohngesetz gilt für alle Formen von Arbeitsverhältnissen: Vollzeit, Teilzeit, Minijobs, befristete und unbefristete Verträge. Auch Saisonarbeiter und kurzfristig Beschäftigte sind betroffen.

Welche Dokumentationspflichten bestehen?

Arbeitgeber müssen Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit dokumentieren. Diese Aufzeichnungen müssen zwei Jahre aufbewahrt werden. Die Pflicht gilt für alle Beschäftigten bis zu einem Monatseinkommen von 2.958 Euro.

Was passiert bei Verstößen gegen das MiLoG?

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Zudem können Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Auch die Auftragshaftung für Subunternehmer ist zu beachten.

Wie hilft eine digitale Zeiterfassung?

Eine digitale Zeiterfassungslösung wie Stampfactory dokumentiert automatisch alle Arbeitszeiten: manipulationssicher und DSGVO-konform. So erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen ohne manuellen Aufwand.

Mit Stampfactory erfüllen Sie alle Dokumentationspflichten des Mindestlohngesetzes: automatisch und digital. Lassen Sie sich persönlich beraten.

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