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Elektronische Zeiterfassung Pflicht: Ab wann gilt sie?

Elektronische Zeiterfassung Pflicht: Ab 2026 für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern. Stufenplan, Anforderungen, Bußgelder und zulässige Systeme im Überblick.

Von Giuliano Schindler3. März 20264 Min. Lesezeit

Deutschland führt die elektronische Zeiterfassungspflicht stufenweise ein. Erfahren Sie, ab wann Ihr Unternehmen betroffen ist, welche Systeme die Anforderungen erfüllen und wie Sie sich rechtzeitig vorbereiten.

Was bedeutet elektronische Zeiterfassungspflicht?

Die elektronische Zeiterfassungspflicht verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter mit einem elektronischen System zu dokumentieren. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen manipulationssicher und revisionsfest aufgezeichnet werden: Stundenzettel und Excel-Tabellen reichen künftig nicht mehr aus.

Die Pflicht ergibt sich aus zwei Rechtsquellen: dem EuGH-Urteil von 2019 und dem darauf aufbauenden BAG-Beschluss vom 13. September 2022. Die Reform des Arbeitszeitgesetzes konkretisiert nun die technischen Anforderungen.

Ab wann gilt die elektronische Zeiterfassungspflicht?

Die Einführung erfolgt stufenweise nach Unternehmensgröße. Die konkreten Fristen orientieren sich am Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes:

  • Bereits jetzt: Systematische Erfassungspflicht. Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 müssen alle Arbeitgeber Arbeitszeiten systematisch erfassen. Die Methode ist derzeit noch nicht vorgeschrieben.
  • Ab 2026: Unternehmen ab 250 Mitarbeitern. Verpflichtende elektronische Erfassung. Manuelle Methoden (Stundenzettel, Excel) sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
  • Ab 2027: Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Auch mittelständische Unternehmen müssen dann elektronisch erfassen.
  • Ab 2028: Alle Unternehmen. Die Pflicht gilt dann auch für kleine Unternehmen unter 50 Mitarbeitern.
Hinweis: Jetzt handeln lohnt sich. Auch wenn Ihr Unternehmen erst ab 2027 oder 2028 elektronisch erfassen muss: Die allgemeine Zeiterfassungspflicht gilt bereits seit 2022. Wer jetzt umstellt, vermeidet Zeitdruck, profitiert sofort von weniger Verwaltungsaufwand und ist vorbereitet, wenn die elektronische Pflicht greift.

Was muss ein elektronisches Zeiterfassungssystem können?

Der Gesetzentwurf definiert klare Anforderungen an elektronische Zeiterfassungssysteme. Nicht jede Software oder App erfüllt diese automatisch:

  • Elektronische Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Manipulationssicherheit: Einträge dürfen nachträglich nicht unbemerkt verändert werden
  • Zugänglichkeit: Mitarbeiter müssen ihre eigenen Aufzeichnungen einsehen können
  • Aufbewahrungsfrist: Aufzeichnungen müssen mindestens 2 Jahre gespeichert werden
  • Datenschutz: DSGVO-konforme Verarbeitung und Speicherung der Arbeitszeitdaten
  • Tägliche Erfassung: Die Erfassung muss am selben Tag erfolgen (nicht nachträglich am Monatsende)

Welche Methoden sind zulässig?

Der Gesetzgeber gibt keine bestimmte Technologie vor. Entscheidend ist, dass das System die oben genannten Anforderungen erfüllt. Zulässige Methoden sind unter anderem:

Methode

Elektronisch?

Manipulationssicher?

Zulässig ab 2026?

Stundenzettel (Papier)

Nein

Nein

Nein

Excel / Google Sheets

Teilweise

Nein

Nein

Cloud-Zeiterfassung

Ja

Ja

Ja

RFID/NFC-Terminal

Ja

Ja

Ja

Mobile App

Ja

Ja

Ja

Was passiert bei Verstößen?

Verstöße gegen die Zeiterfassungspflicht können teuer werden. Der Gesetzgeber sieht empfindliche Bußgelder vor:

  • Fehlende Zeiterfassung: Bußgeld bis zu 30.000 EUR
  • Nicht-elektronische Erfassung (nach Ablauf der Frist): Bußgeld bis zu 30.000 EUR
  • Verstoß gegen Aufbewahrungspflicht: Bußgeld bis zu 30.000 EUR

Weitere Details zu Bußgeldern und konkreten Verstößen finden Sie in unserem Bußgeld-Ratgeber.

Ausnahmen: Wer ist von der Pflicht befreit?

Es gibt wenige Ausnahmen von der elektronischen Zeiterfassungspflicht:

  • Leitende Angestellte im Sinne des §5 Abs. 3 BetrVG sind von der Erfassungspflicht ausgenommen
  • Tarifvertragliche Abweichungen sind in begrenztem Umfang möglich (z.B. Vertrauensarbeitszeit)
  • Nicht ausgenommen: Minijobber, Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte: deren Arbeitszeiten müssen erfasst werden
Hinweis: Stampfactory ist bereit für die elektronische Pflicht. Stampfactory erfüllt alle Anforderungen der elektronischen Zeiterfassungspflicht: manipulationssichere Aufzeichnung, tägliche Erfassung, 2 Jahre revisionssichere Speicherung auf deutschen Servern, DSGVO-konform. Ob per RFID-Terminal, Cloud-Software oder mobiler App: Sie sind rechtssicher aufgestellt.

Checkliste: So bereiten Sie sich vor

Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die elektronische Zeiterfassungspflicht vorzubereiten:

  • Prüfen Sie, ab wann Ihr Unternehmen von der elektronischen Pflicht betroffen ist
  • Analysieren Sie Ihre aktuellen Prozesse: Wie werden Arbeitszeiten heute erfasst?
  • Wählen Sie ein System, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt (manipulationssicher, revisionsfest, DSGVO-konform)
  • Informieren Sie den Betriebsrat (falls vorhanden) über die geplante Einführung
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit dem neuen System
  • Testen Sie das System im Echtbetrieb, bevor die Pflicht greift

Häufige Fragen

Ab wann ist die elektronische Zeiterfassung Pflicht?

Die elektronische Zeiterfassungspflicht soll laut Referentenentwurf stufenweise eingeführt werden: ein Jahr nach Inkrafttreten für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, nach zwei Jahren ab 50 Mitarbeitern und nach fünf Jahren für alle übrigen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Die allgemeine Zeiterfassungspflicht (auch mit nicht-elektronischen Mitteln) gilt bereits seit dem BAG-Beschluss von September 2022.

Reicht Excel als elektronische Zeiterfassung?

Nein. Excel und Google Sheets erfüllen die Anforderungen der elektronischen Zeiterfassungspflicht nicht. Der Grund: Einträge können nachträglich verändert werden, ohne dass dies nachvollziehbar ist. Das Gesetz fordert ein manipulationssicheres System.

Was passiert, wenn ich nicht elektronisch erfasse?

Bei Verstößen gegen die elektronische Zeiterfassungspflicht drohen Bußgelder von bis zu 30.000 EUR. Auch bei Betriebsprüfungen und Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kann eine fehlende oder mangelhafte Zeiterfassung Konsequenzen haben. Details im Bußgeld-Ratgeber.

Müssen auch Minijobber elektronisch erfasst werden?

Ja. Die Zeiterfassungspflicht gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber, Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte. Für Minijobber besteht zudem eine zusätzliche Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz.

Welche Systeme erfüllen die Anforderungen?

Zulässig sind Cloud-basierte Zeiterfassungssoftware, RFID/NFC-Terminals und mobile Apps, vorausgesetzt, sie erfassen manipulationssicher, speichern revisionsfest und sind DSGVO-konform. Stampfactory kombiniert alle drei Methoden in einer Komplettlösung.

Ist Vertrauensarbeitszeit noch möglich?

Vertrauensarbeitszeit bleibt grundsätzlich möglich. Allerdings müssen auch bei Vertrauensarbeitszeit die Arbeitszeiten elektronisch erfasst werden. Der Arbeitgeber kann lediglich darauf verzichten, die Einhaltung der Arbeitszeiten aktiv zu kontrollieren: die Dokumentationspflicht bleibt bestehen.

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