Viele Arbeitgeber - insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen - räumen ihren Mitarbeitern bislang das Modell der Vertrauensarbeitszeit ein. Laut einem BAG-Urteil vom September 2022 sind Arbeitgeber jedoch verpflichtet, eine Möglichkeit der systematischen Arbeitszeiterfassung zu schaffen. Kommt die klassische Stechuhr zurück? Informieren Sie sich jetzt zum Zeiterfassungsgesetz 2022 und handeln Sie richtig!
Das BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung in 2022 und in den folgenden Jahren scheint vor allem an alternative Konzepte, die unter den Begriff "New Work" fallen, Herausforderungen zu stellen. Hierzu zählen Tätigkeiten, die remote im Homeoffice, in Coworking-Spaces oder an verschiedenen Orten ausgeübt werden. Teilweise gibt es durch einen Mix aus Büro- und Remote-Tätigkeit auch hybride Einsätze von Arbeitnehmern. Die Vertrauensarbeitszeit ist ein wichtiger Bestandteil all dieser Modelle. Was bedeutet das Zeiterfassungsgesetz 2022 für die Arbeitszeiterfassung in Deutschland? Was Sie als Arbeitgeber zu den Neuregelungen wissen müssen, fasst dieser Beitrag überblicksmäßig zusammen.
Als Grundlage für das Zeiterfassungsgesetz 2022, zu welchem nun das BAG-Urteil gefällt wurde, dient ein Urteil aus dem Mai 2019 des EuGH. Schon damals wurde entschieden, dass die Arbeitszeit von jedem Arbeitnehmer systematisch zu erfassen ist. Nachdem sich in Deutschland dahingehend noch nichts getan hatte, spricht das BAG-Urteil nun eine deutliche Sprache und erneuert die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung.
Wie die Arbeitszeiterfassung in 2022 nun exakt zu dokumentieren ist, gibt der EuGH nicht vor. Ihnen als Arbeitgeber obliegt es demzufolge, welches System zur Arbeitszeiterfassung Sie von 2022 an verwenden möchten. Grundsätzlich haben Sie hierbei die Wahl zwischen einer digitalen Lösung oder einer analogen Arbeitszeiterfassung auf Papier. Laut dem EuGH-Urteil müssen Sie als Arbeitgeber jedoch dafür sorgen, dass das System, mit dem Sie die Arbeitszeiterfassung von 2022 an bewerkstelligen wollen, transparent und logisch aufgebaut ist. Des Weiteren sagt das Zeiterfassungsgesetz, dass Sie von 2022 an eine Lösung benötigen, bei der die Arbeitszeit nicht gefälscht werden kann. Viele Formen der Zeiterfassung - wie zum Beispiel eine schlichte Excel-Tabelle - scheiden aufgrund dieser Vorgabe aus. Nicht nur die Art der Arbeitszeiterfassung, zu der Sie in 2022 und in den darauffolgenden Jahren verpflichtet sind, wird vom Zeiterfassungsgesetz 2022 nicht definiert. Ebenso bleibt ungeklärt, ob eine Delegation der Arbeitszeitdokumentation auf die Arbeitnehmer möglich ist.
Nach dem Urteil sind Arbeitnehmer in allen Fällen verpflichtet, die Arbeitszeiterfassung von 2022 an zu dokumentieren. New-Work-Konzepte in der Praxis wie bisher umzusetzen, bleibt von dieser Verpflichtung unberührt. Konkret bedeutet das, dass auch Arbeit, die fernab der Unternehmensbasis geleistet wird, weiterhin möglich ist. Jedoch müssen die Arbeitszeiten, in denen der Arbeitnehmer für Ihr Unternehmen aktiv war, verschriftlicht werden. Da das Arbeitszeitrecht ebenfalls Anforderungen an eine Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit stellt, profitieren Sie mit einer ganzheitlichen Lösung zur Arbeitszeiterfassung in 2022.
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