# Urlaubsanspruch im Minijob: So wird er berechnet

> Minijobber haben denselben Urlaubsanspruch wie alle anderen, nur anteilig nach Arbeitstagen. Wie die Umrechnung funktioniert, was bei unregelmäßigen Einsätzen gilt und wie das Urlaubsentgelt berechnet wird.

Veröffentlicht: 20. Oktober 2026 · Autor: Giuliano Schindler (Stampfactory GmbH)
Canonical: https://stamp-factory.eu/ratgeber/minijob-urlaubsanspruch

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Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das ist keine freiwillige Leistung, sondern folgt aus dem Bundesurlaubsgesetz und aus dem Verbot, Teilzeitbeschäftigte wegen ihrer geringen Stundenzahl schlechterzustellen. Der Anspruch wird nicht nach Stunden berechnet, sondern nach **Arbeitstagen pro Woche**. Wer an zwei Tagen in der Woche arbeitet, hat acht Urlaubstage im Jahr, wer an drei Tagen arbeitet, zwölf. Schwieriger wird es bei unregelmäßigen Einsätzen, und genau dort entstehen die meisten Fehler. Dieser Ratgeber zeigt die Berechnung, die Sonderfälle und die Höhe des Urlaubsentgelts.

## Urlaub im Minijob: Das Wichtigste in Kürze

- Minijobber haben denselben Urlaubsanspruch wie alle Beschäftigten, nur anteilig nach Arbeitstagen
- Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, das entspricht vier Wochen
- Die Umrechnung lautet: 24 geteilt durch 6, multipliziert mit den wöchentlichen Arbeitstagen
- Bei zwei Arbeitstagen pro Woche sind das acht Urlaubstage, bei drei Tagen zwölf
- Gewährt der Betrieb mehr als den Mindesturlaub, gilt derselbe Anteil auch für Minijobber
- Bei unregelmäßigen Einsätzen wird über einen repräsentativen Zeitraum gemittelt
- Der volle Anspruch entsteht erst nach sechs Monaten Wartezeit, davor gilt ein Zwölftel je vollem Monat
- Das Urlaubsentgelt richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen
- Urlaubsentgelt tritt an die Stelle des Lohns, es kommt nicht zusätzlich obendrauf

## Die Berechnung

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 BUrlG 24 Werktage im Jahr, bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche. Das sind vier Wochen Urlaub. Weil Minijobber selten sechs Tage pro Woche arbeiten, wird der Anspruch umgerechnet:

**Urlaubstage = 24 ÷ 6 × Arbeitstage pro Woche**

| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub |
| --- | --- |
| 1 Tag | 4 Tage |
| 2 Tage | 8 Tage |
| 3 Tage | 12 Tage |
| 4 Tage | 16 Tage |
| 5 Tage | 20 Tage |

Entscheidend ist die Zahl der **Arbeitstage**, nicht die Zahl der Stunden. Ein Minijobber, der an zwei Tagen je fünf Stunden arbeitet, und einer, der an zwei Tagen je drei Stunden arbeitet, haben denselben Anspruch von acht Urlaubstagen. Unterschiedlich ist nur die Vergütung dieser Tage.

### Wenn der Betrieb mehr Urlaub gewährt

Viele Betriebe geben 28 oder 30 Urlaubstage statt der gesetzlichen 20 bei einer Fünf-Tage-Woche. Dann steht Minijobbern derselbe Anteil zu. Die Rechnung lautet:

**Urlaubstage = Urlaubstage Vollzeit ÷ Arbeitstage Vollzeit × Arbeitstage Minijob**

Bei 30 Tagen Urlaub im Betrieb, einer Fünf-Tage-Woche in Vollzeit und einem Minijob an zwei Tagen ergibt das 30 geteilt durch 5, mal 2, also **zwölf Urlaubstage**.

Eine Kürzung unter diesen Anteil wäre eine Benachteiligung wegen der Teilzeit und damit unzulässig.

## Der schwierige Fall: unregelmäßige Einsätze

Viele Minijobs haben keinen festen Wochenrhythmus. Aushilfen springen ein, arbeiten in einer Woche an einem Tag und in der nächsten an vier. Eine feste Zahl wöchentlicher Arbeitstage gibt es dann nicht.

In diesem Fall wird über einen repräsentativen Zeitraum gemittelt, üblicherweise über das vergangene Jahr oder über die bisherige Dauer der Beschäftigung:

**Urlaubstage = Urlaubstage Vollzeit ÷ Jahresarbeitstage Vollzeit × tatsächliche Arbeitstage im Jahr**

Ein Beispiel: Die Vollzeitkraft arbeitet an fünf Tagen pro Woche und hat 260 Arbeitstage im Jahr bei 30 Tagen Urlaub. Die Aushilfe kam auf 78 Arbeitstage. Die Rechnung: 30 geteilt durch 260, mal 78, also **neun Urlaubstage**.

Zwei praktische Hinweise:

**Ändert sich der Rhythmus, ändert sich der Anspruch.** Wer im Jahresverlauf von zwei auf vier Tage pro Woche wechselt, hat für beide Zeiträume anteilig zu rechnen. Bereits genommener Urlaub wird dabei nicht rückwirkend neu bewertet.

**Ohne saubere Aufzeichnung ist die Berechnung nicht möglich.** Wer die tatsächlichen Arbeitstage nicht dokumentiert, kann den Anspruch weder berechnen noch im Streitfall belegen. Die Aufzeichnungspflicht aus § 17 MiLoG liefert diese Daten ohnehin, siehe [Zeiterfassung im Minijob](https://stamp-factory.eu/ratgeber/minijob-zeiterfassung).

## Wartezeit und Teilurlaub

Der volle Jahresanspruch entsteht erst nach sechs Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Das regelt § 4 BUrlG.

Vor Ablauf dieser Wartezeit und beim Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte gilt § 5 BUrlG: Für jeden vollen Monat des Bestehens besteht ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Bruchteile von Urlaubstagen ab einem halben Tag werden auf volle Tage aufgerundet.

Ein Minijobber mit acht Urlaubstagen im Jahr, der am 1. April anfängt, hat für das laufende Jahr neun Zwölftel von acht Tagen, also sechs Tage.

## Wie hoch ist das Urlaubsentgelt?

Nach § 11 BUrlG richtet sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der **letzten 13 Wochen** vor Urlaubsbeginn. Vergütung für Überstunden bleibt dabei außer Betracht.

Bei einem gleichbleibenden Minijob ist das einfach: Wer immer gleich viel verdient, bekommt im Urlaub dasselbe. Bei schwankenden Einsätzen ist der Durchschnitt die Absicherung gegen zwei Fehler, nämlich den Urlaub nach einem besonders schwachen oder besonders starken Monat zu bemessen.

Wichtig für die Verdienstgrenze: Das Urlaubsentgelt **ersetzt** den Lohn für die Tage, an denen sonst gearbeitet worden wäre. Es kommt nicht zusätzlich obendrauf. Ein Minijobber, der Urlaub nimmt, kommt im betreffenden Monat also nicht plötzlich über die Grenze von 603 Euro im Jahr 2026 oder 633 Euro ab 2027. Die Zahlen dazu stehen im [Ratgeber zum Mindestlohn 2027](https://stamp-factory.eu/ratgeber/mindestlohn-2027).

## Verfall, Übertragung und Abgeltung

Für Minijobber gelten dieselben Regeln wie für alle anderen.

**Verfall.** Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig, individuell und klar darauf hingewiesen hat. Diese Hinweispflicht trifft ausdrücklich auch Aushilfen, und sie wird dort besonders häufig übersehen. Details im [Ratgeber zum Resturlaub](https://stamp-factory.eu/ratgeber/resturlaub-verfall).

**Übertragung.** Ins Folgejahr nur bei dringenden betrieblichen oder in der Person liegenden Gründen, dann bis zum 31. März.

**Abgeltung.** Im laufenden Arbeitsverhältnis ist eine Auszahlung statt Urlaub unzulässig. Nur bei Beendigung wird nicht genommener Urlaub nach § 7 Abs. 4 BUrlG abgegolten. Bei kurzen Aushilfsverhältnissen ist das der Regelfall und gehört in die Endabrechnung.

## Häufige Fragen

### Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja. Der Anspruch folgt aus dem Bundesurlaubsgesetz und gilt unabhängig von der Stundenzahl. Eine Schlechterstellung wegen Teilzeit ist unzulässig.

### Wie viele Urlaubstage stehen einem Minijobber zu?

Anteilig nach Arbeitstagen pro Woche. Die Formel lautet 24 geteilt durch 6, mal die wöchentlichen Arbeitstage. Bei zwei Tagen sind das acht Urlaubstage im Jahr.

### Zählen die Stunden oder die Arbeitstage?

Die Arbeitstage. Wer an zwei Tagen je drei Stunden arbeitet, hat denselben Urlaubsanspruch wie jemand, der an zwei Tagen je sechs Stunden arbeitet.

### Wie wird der Urlaub bei unregelmäßigen Einsätzen berechnet?

Über einen repräsentativen Zeitraum, meist das vergangene Jahr. Die tatsächlichen Arbeitstage werden ins Verhältnis zu den Jahresarbeitstagen einer Vollzeitkraft gesetzt.

### Gilt auch der zusätzliche Urlaub des Betriebs?

Ja. Gewährt der Betrieb mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub, steht Minijobbern derselbe Anteil zu.

### Wie hoch ist die Vergütung im Urlaub?

Nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, ohne Überstundenvergütung.

### Erhöht Urlaubsentgelt den Verdienst über die Minijob-Grenze?

Nein. Es tritt an die Stelle des Lohns für die betreffenden Tage und kommt nicht zusätzlich hinzu.

### Wann entsteht der volle Urlaubsanspruch?

Nach sechs Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Davor besteht ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat.

### Kann Urlaub im Minijob ausgezahlt werden?

Im laufenden Arbeitsverhältnis nicht. Eine Abgeltung ist nur zulässig, wenn der Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden kann.

### Muss ich Minijobber auf den drohenden Urlaubsverfall hinweisen?

Ja, individuell, klar und rechtzeitig. Ohne diesen Hinweis verfällt der Urlaub nicht, sondern wird übertragen.
